Geschäftsbedingungen
Zusatzvereinbarungen zu unseren Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif zu informieren.
Die LZA - Werbe- und Verlagsagentur behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder rechtlichen Schwierigkeiten von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen von Jahresabschlüssen. Die Rabattgewährung wird jedenfalls nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen.
Telefonische Auftragsänderungen müssen nachträglich, jedoch noch vor dem Anlieferungs-(= Anzeigen)schluss schriftlich bestätigt werden.
Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Werbemittel. Diese sind frei Haus lt. Versandliste zu liefern.
Bei Zurückziehung von Aufträgen, soweit dies noch möglich ist, wird ein Betrag von 20% des Einschaltwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt.
Plazierungswünsche und Erscheinungstermine werden nach Möglichkeit berücksichtigt, gelten jedoch nicht als verbindlich.
Bei Verschiebung aus technischen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers kann weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach dem Erscheinungstermin anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen.
Der Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur, wenn ein schriftlicher Anzeigenabschluss vorliegt. Bei Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren verfällt jeder Rabattanspruch.
Die LZA behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
Die Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig. Im Verzugsfalle sind für die jeweils überfälligen Beträge 14% Zinsen per anno zu bezahlen, welche sofort fällig werden. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, außer Mahnspesen alle zur Einbringlichmachung der Forderung auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen, Kosten des Inkassobüros oder Anwaltes, zu bezahlen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen, und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.
Bei Zahlungsverzug stellt die LZA den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten fällig.
Rechnungen sind zahl- und klagbar in Klagenfurt. Klagenfurt gilt als Erfüllungsort.
Für Auftraggeber aus dem Ausland verweisen wir auf die Bestimmungen des österreichischen Umsatzsteuergesetzes.